Ärztekammer - Der Begriff Ärztekammer im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Ärztekammer

Als Ärztekammer, wird der Träger der berufsständischen Selbstverwaltung von Ärzten bezeichnet. Die Ärztekammer wurde auf Grund der Gesetze der Länder über die Berufsvertretung geschaffen.
Als Inhaber mittelbarer Staatsgewalt nehmen sie die ihnen übertragenen hoheitlichen Aufgaben als Körperschaften des öffentlichen Rechts wahr.
Die Ärztekammer untersteht der Staatsaufsicht. Jeder Arzt ist in dem Bereich seines Tätigkeitsfeldes, durch eine Pflichtmitgliedschaft an die Landesärztekammer gebunden.
Die beruflichen Belange der Ärzte werden durch die Ärztekammern wahrgenommen. Weiterhin hat sie die Aufgabe die ärztliche Fortbildung zu fördern, Sozialeinrichtungen für Ärzte und deren Angehörige zu schaffen, den öffentlichen Gesundheitsdienst zu unterstützen und sonstige ihr übertragene Aufgaben zu erfüllen. Die Ärztekammer soll auf ein gedeihliches Verhältnis der Ärzte hinwirken.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B:

Abdingung
Ablehnung eines Antrags
Abschlusskostenquote
Aktuar
Akupunktur
Allgemeine Wartezeit
Alternative Heilmethoden
Alterungsrückstellung
Ambulante Behandlung
Ambulante Operation
Anschlussheilbehandlung
Antragsablehnung
Antragsannahme
Anwartschaftsversicherung
Anzeigepflicht
Anzeigepflichtverletzung
Arbeitgeberanteil
Arbeitgeberanteil/ Arbeitgeberzuschuss
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
Arbeitslosigkeit und die PKV
Arbeitsunfall
Arzneimittel
Aufgaben der PKV
Aufnahmehöchstalter
Aufnahmerichtlinien
Aufrechnung
Auslandsreisekrankenversicherung
Auslandsversicherungsschutz in der PKV
Ausspannung
Aussteuerung
Auszahlung der Versicherungsleistung
Außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Kündigung
Äquivalenzprinzip
Ärztekammer
Basistarif
Beamte
Beamtenanwärter
Befreiung von der Krankenversicherungspflicht
Befreiungsmöglichkeit für Studenten
Beginn des Versicherungsschutzes
Beginnverlegung
Beihilfe
Beihilfebescheinigung
Beihilfekonformer Standarttarif
Beihilfetarife
Beitrag in der PKV
Beitragsanpassung
Beitragsbemessungsgrenze
Beitragsentlastungstarife
Beitragserhöhung in der PKV
Beitragsfälligkeit
Beitragsgrundlage
Beitragskalkulation
Beitragsrückerstattung
Beitragszuschuss für Rentner
Berufsunfähigkeit
Besondere Wartezeiten
Bindefrist
Bundesknappschaft