Ärztekammer
Als Ärztekammer, wird der Träger der berufsständischen Selbstverwaltung von Ärzten bezeichnet. Die Ärztekammer wurde auf Grund der Gesetze der Länder über die Berufsvertretung geschaffen.
Als Inhaber mittelbarer Staatsgewalt nehmen sie die ihnen übertragenen hoheitlichen Aufgaben als Körperschaften des öffentlichen Rechts wahr.
Die Ärztekammer untersteht der Staatsaufsicht. Jeder Arzt ist in dem Bereich seines Tätigkeitsfeldes, durch eine Pflichtmitgliedschaft an die Landesärztekammer gebunden.
Die beruflichen Belange der Ärzte werden durch die Ärztekammern wahrgenommen. Weiterhin hat sie die Aufgabe die ärztliche Fortbildung zu fördern, Sozialeinrichtungen für Ärzte und deren Angehörige zu schaffen, den öffentlichen Gesundheitsdienst zu unterstützen und sonstige ihr übertragene Aufgaben zu erfüllen. Die Ärztekammer soll auf ein gedeihliches Verhältnis der Ärzte hinwirken.
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Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B: