Bundesknappschaft - Der Begriff Bundesknappschaft im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Bundesknappschaft

Der Versicherungspflicht in der knappschaftlichen Krankenversicherung unterliegen fast alle Beschäftigten, die in einen knappschaftlichen Betrieb beschäftigt sind. Der Unterschied dieses Versicherungsträgers zu den übrigen gesetzlichen Krankenkassen ist in zwei Faktoren zu finden.
1. Liegt das Einkommen der Angestellten über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, so besteht bei diesem Versicherungsträger kein Befreiungsrecht. Für alle rentenversicherungspflichtigen Angestellten ist die Krankenversicherungspflicht ohne Einkommensgrenze ausgedehnt.
2. Die privatärztliche Behandlung kann an Stelle der kassenärztlichen Behandlung von allen pflicht- oder freiwillig versicherten Angestellten nebst deren volljährigen familienversicherten Angehörigen gewählt werden.
Die knappschafftlichen Kassensätze werden bei privatärztlicher Behandlung, im ambulanten Kostenbereich erstattet, bei stationärer Behandlung wird die Wahlleistung im Zweibettzimmer von einem Knappschaftskrankenhauses erstattet.

Restkosten können also bei der Wahl von anderen Krankenhäusern entstehen. Wird als Einkommen Rente bezogen so entfallen die knappschaftlichen Sonderleistungen, nur gegen Zahlung eines zusätzlichen Beitrages in Höhe von 3% des Einkommens kann die Weiterbehandlung als Privatpatient gewährleistet werden. Daher sollte bei Rentenbeginn geprüft werden ob die Sonderleistungen weiterversichert oder der Knappschaftstarif bestehen soll. Auch eine Umstellung auf den normalen Krankenhaustarif ist möglich.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B:

Abdingung
Ablehnung eines Antrags
Abschlusskostenquote
Aktuar
Akupunktur
Allgemeine Wartezeit
Alternative Heilmethoden
Alterungsrückstellung
Ambulante Behandlung
Ambulante Operation
Anschlussheilbehandlung
Antragsablehnung
Antragsannahme
Anwartschaftsversicherung
Anzeigepflicht
Anzeigepflichtverletzung
Arbeitgeberanteil
Arbeitgeberanteil/ Arbeitgeberzuschuss
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
Arbeitslosigkeit und die PKV
Arbeitsunfall
Arzneimittel
Aufgaben der PKV
Aufnahmehöchstalter
Aufnahmerichtlinien
Aufrechnung
Auslandsreisekrankenversicherung
Auslandsversicherungsschutz in der PKV
Ausspannung
Aussteuerung
Auszahlung der Versicherungsleistung
Außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Kündigung
Äquivalenzprinzip
Ärztekammer
Basistarif
Beamte
Beamtenanwärter
Befreiung von der Krankenversicherungspflicht
Befreiungsmöglichkeit für Studenten
Beginn des Versicherungsschutzes
Beginnverlegung
Beihilfe
Beihilfebescheinigung
Beihilfekonformer Standarttarif
Beihilfetarife
Beitrag in der PKV
Beitragsanpassung
Beitragsbemessungsgrenze
Beitragsentlastungstarife
Beitragserhöhung in der PKV
Beitragsfälligkeit
Beitragsgrundlage
Beitragskalkulation
Beitragsrückerstattung
Beitragszuschuss für Rentner
Berufsunfähigkeit
Besondere Wartezeiten
Bindefrist
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