Beitragsbemessungsgrenze
Mit der Beitragsbemessungsgrenze wird die Höhe des Einkommens angegeben bis zu welcher die prozentual eingeforderten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet werden. Die jeweilige Höhe des Beitrages ist abhängig von der jeweiligen Höhe des Beitragsatzes.
Liegt der Verdienst über dieser Beitragsbemessungsgrenze, so wird kein Beitrag mehr abgezogen. Die Beitragsbemessungsgrenze hat demzufolge nichts mit der privaten Krankenversicherung zu tun, sie ist nur für gesetzlich und freiwillig Versicherte von Wichtigkeit.
|
Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B: