Arbeitsunfall
Grundsätzlich sind in der Privaten Krankenversicherung Arbeits- bzw. Berufsunfälle mitversichert. Wenn aber gleichzeitig ein Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf eine gesetzliche Heilfürsorge oder Unfallfürsorge besteht, dann greifen in erste Linie diese Versicherungen.
Von dem Versicherungsgeber werden dann nur die Leistungen übernommen, welche trotz der gesetzlichen Leistungen notwendig bleiben. Die Ansprüche des Versicherungsnehmers auf Krankenhaustagegeld aus der privaten Krankenzusatzversicherung bleiben erhalten.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B: