Befreiung von der Krankenversicherungspflicht - Der Begriff Befreiung von der Krankenversicherungspflicht im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Befreiung von der Krankenversicherungspflicht

Von der Versicherungspflicht befreien lassen, kann sich ein Arbeiternehmer der durch die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze zum 1. Januar eines Jahres krankenversicherungspflichtig wird.
Dies geschieht unwiderruflich, und mit Ausnahme der Arbeitslosigkeit. Innerhalb von drei Monate nach Beginn der Versicherungspflicht muss der Antrag auf Befreiung bei der zuständigen Krankenkasse eingehen. Spricht die Krankenkasse eine Befreiung aus, so gilt diese auf Dauer.

Tritt die Krankenversicherungspflicht bei Bezug von Arbeitslosengeld oder -hilfe ein, so endet die Befreiung. Ab dem beginn der Versicherungspflicht wirkt die Befreiung, wenn seit diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Auch wenn bei einer Privatversicherung durch Eintritt der Arbeitslosigkeit die Pflichtversicherung greifen würde, kann man sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn man in den letzten Jahren nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert war.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B:

Abdingung
Ablehnung eines Antrags
Abschlusskostenquote
Aktuar
Akupunktur
Allgemeine Wartezeit
Alternative Heilmethoden
Alterungsrückstellung
Ambulante Behandlung
Ambulante Operation
Anschlussheilbehandlung
Antragsablehnung
Antragsannahme
Anwartschaftsversicherung
Anzeigepflicht
Anzeigepflichtverletzung
Arbeitgeberanteil
Arbeitgeberanteil/ Arbeitgeberzuschuss
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
Arbeitslosigkeit und die PKV
Arbeitsunfall
Arzneimittel
Aufgaben der PKV
Aufnahmehöchstalter
Aufnahmerichtlinien
Aufrechnung
Auslandsreisekrankenversicherung
Auslandsversicherungsschutz in der PKV
Ausspannung
Aussteuerung
Auszahlung der Versicherungsleistung
Außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Kündigung
Äquivalenzprinzip
Ärztekammer
Basistarif
Beamte
Beamtenanwärter
Befreiung von der Krankenversicherungspflicht
Befreiungsmöglichkeit für Studenten
Beginn des Versicherungsschutzes
Beginnverlegung
Beihilfe
Beihilfebescheinigung
Beihilfekonformer Standarttarif
Beihilfetarife
Beitrag in der PKV
Beitragsanpassung
Beitragsbemessungsgrenze
Beitragsentlastungstarife
Beitragserhöhung in der PKV
Beitragsfälligkeit
Beitragsgrundlage
Beitragskalkulation
Beitragsrückerstattung
Beitragszuschuss für Rentner
Berufsunfähigkeit
Besondere Wartezeiten
Bindefrist
Bundesknappschaft