Arzneimittel
Medikamente oder Pharmazeutika sind Medikamente, und diese werden zur Behandlung von Krankheiten oder für diagnostische Zwecke verwendet. Dem Versicherten einer Privaten Krankenkasse werden die Kosten der Medikamente erstattet, wenn sie von einem Arzt, einen Heilpraktiker oder Zahnarzt verordnet und aus einer Apotheke bezogen wurden.
Bei den Medikamenten muss es sich um Mittel, der Alternativmedizin handeln, die sich in der Praxis bereits bewährt haben. Der Versicherungsschutz umfasst ebenso Heil- und Hilfsmittel, diese werden in den jeweiligen Tarif näher bestimmt.
In der Regel werden die vom Versicherten gezahlten Preise erstattet. Die Tarife enthalten auch genaue Regelungen für Brillen und Kontaktlinsen darüber, bis zu welcher Höhe die Kosten übernommen werden. Die Arzneimittel bedürfen immer einer ärztlichen Verordnung. Lebensmittel, kosmetische Mittel oder auch Körperpflegemittel gelten nicht als Arzneimittel.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B: