Anzeigepflichtverletzung
Wenn der Versicherungsnehmer im Versicherungsantrag falsche oder auch unvollständige Angaben macht und auch der Nachmeldepflicht nicht nachkommt, so liegt eine Anzeigepflichtverletzung vor.
Bei solch einer schuldhaften Anzeigepflichtverletzung hat der Versicherungsgeber das Recht mit einer Frist von einem Monat nach Kenntnisnahme vom Vertrag zurückzutreten.
Bei Vorliegen einer arglistigen Täuschung kann der Vertrag vom Versicherungsgeber angefochten werden. In beiden Fällen ist ein Verlust des Versicherungsschutzes die Folge. Bei einer schuldhaften Verletzung hat der Versicherungsgeber gegenüber dem Versicherungsnehmer das Recht zum Rücktritt innerhalb von 10 Jahren, bei vielen Versicherungen wird diese Frist auf 3 Jahre beschränkt.
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Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B: