Außergewöhnliche Kündigung
Das Versicherungsrecht enthält neben der fristgerechten Vertragsauflösung die Besonderheit der außerordentlichen Kündigung. Die außerordentliche Kündigung beinhaltet das vorzeitige Lösen eines Versicherungsverhältnisses durch den Versicherer. Der Anlass für ein vorzeitiges Lösen der Versicherung kann die Zahlungsunfähigkeit, die Obliegenheitsverletzung vom Ver-sicherten oder die Nichtzahlung der Folgeprämie sein. Je nach Versicherungssparte sind hier einige Besonderheiten zu beachten.
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Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B: