Anschlussheilbehandlung
Mit der Anschlussheilbehandlung werden Folgebehandlungen welche nach einem Krankenhausaufenthalt notwendig sind, bezeichnet. Eine Anschlussbehandlung schließt demzufolge sofort an einen Krankenhausaufenthalt an und dient als stationäre oder ambulante Rehabilitationsmaßnahme unter ärztlicher Beobachtung.
Solch eine Rehabilitationsmaßnahme soll die Eingliederung in den Alltag erleichtern. Die Versicherungsleistungen für eine Anschlussbehandlung müssen im Voraus beantragt werden.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B: