Der Basistarif der PKV und der Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung. Hier erfährt man das wichtigste zum Basisitarif in der PKV und kann ein individuelles Angebot erhalten.
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Welchen Versicherungsschutz der Basistarif der PKV bietet

Im Jahr 1989 war der Basistarif eine Reaktion von verschiedenen Krankenversicherern auf die Einführung der Gesundheitsreform. Durch die entstandene Neuregelung des Gesundheitsreformgesetzes grenzte die gesetzliche Krankenkasse verschiedene Personengruppen aus.

Mit dem Basistarif der PKV wird ein gewisser Versicherungsschutz für die Personen geschaffen, für die eine normale, private Krankenversicherung nach anderen Tarifen aus finanziellen Gründen, nicht in Frage kommt und die auch nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherbar sind. Die Versicherungsleistungen des Basistarifes entsprechen denen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ohne vorherige Gesundheitsprüfung steht der Basistarif der PKV allen Versicherungsinteressenten bis zum 55. Lebensjahr offen. Der Basistarif PKV ist auch für alle freiwillig Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherungen vorgesehen.

In der privaten Krankenversicherung wird der zu zahlende Beitrag des Basistarif nicht höher sein als der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Folgende Elemente sind im Basistarif enthalten.: Kontrahierungszwang ohne individuelle Risikoprüfung und – Zuschlag sowie ohne Leistungsausschluss, Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse, bezahlbare Prämien, Alterungsrückstellungen.

Beiträge, Leistungen und Vertragsbedingungen sind wichtige Bewertungskriterien für die private Krankenversicherung. Damit teure Fehler vermieden werden, sollte vor einem Wechsel in die PKV ein Vergleich angefordert werden.

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