Was man zu den PKV Leistungen wissen sollte. Hier erfährt man das wichtigste zu den PKV Leistungen und zum Leistungskatalog und kann ein individuelles Angebot zur privaten Krankenversicherung anfordern.
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Überblick über die PKV Leistungen

In Abhängigkeit von den jeweiligen Tarifen bietet die private Krankenversicherung einen umfangreicheren Leistungskatalog als die gesetzliche Krankenversicherung.

Zu dem können bei den PKV Leistungen beispielsweise die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, Behandlungen durch leitende Krankenhausärzte, eine Erstattung von Sehhilfen und eine Erstattung der Behandlungskosten für den Heilpraktiker vertraglich vereinbart werden.

Die private Krankenversicherung hat erkennbare Vorzüge (keine Rezeptgebühr etc.) und ermöglicht eine optimale Behandlung. In der Regel können nahezu alle medizinischen Risiken bis zu 100% abgesichert werden. Die Ausnahme bilden Teilbereiche, so beispielsweise beim Zahnersatz, diese können je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif nur zu 80% bis 90% abgedeckt werden.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bietet die private Krankenversicherung einen weltweiten Versicherungsschutz. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Versicherungsschutz nur in Deutschland bzw. in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen gewährleistet.
Je nach Tarif zahlt die private Krankenversicherung bis zur Höchstgrenze der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte und auch über diese Grenze hinaus. (Regelsatz 2,3fache, Höchstsatz 3,5fache, darüber hinaus bis zum Rechnungsbetrag).
Die gesetzliche Krankenkasse leistet in der Regel nur das 1,7fache.

Die PKV bietet auch den kostengünstigen Standardtarif, gewechselt werden kann in der Regel, wenn das 55. Lebensjahr überschritten wurde und der Versicherte seit mindestens 10 Jahren bei einer privaten Krankenversicherung abgesichert war.

Die PKV Leistungen des Standardtarifes entsprechen im Wesentlichen denen der gesetzlichen Krankenkassen und sind in der Regel bei allen privaten Versicherungsgesellschaften gleich. Der Standardtarif garantiert der versicherten Person, dass sie keinen höheren Beitrag zahlt, als den durchschnittlichen Höchstbetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, in der Regel ist der Beitrag sogar geringer. Die Altersrückstellungen werden voll angerechnet.
Allerdings findet dieser gesetzlich vorgeschrieben Standardtarif in der Praxis kaum Anwendung, da die meisten Versicherungsgesellschaften günstige Tarife mit besseren Leistungen bzw. mit einem besserem Preis-Leistungsverhältnis anbieten können.

Bei der privaten Krankenversicherung bleiben die vertraglich vereinbarten PKV Leistungen in der Regel über den gesamten Versicherungszeitraum bestehen. Eine Veränderung der Leistungen entsteht, wenn der Versicherungsnehmer einen Tarifwechsel wünscht.
Bei der privaten Krankenversicherung kann in verschiedene Leistungsbereiche unterschieden werden: ambulante-, stationäre-, zahnärztliche Bereiche und das Krankentagegeld.

Je nach Umfang bietet die private Krankenversicherung Vollversicherungen, Teilversicherungen und Zusatzversicherungen. Die Teilversicherung dient der Absicherung eines Kostenanteils, sie wird beispielsweise von Beamten genutzt, welche Anspruch auf Beihilfe durch ihren Dienstherren haben.

Private Krankenzusatzversicherungen dienen der Absicherung zusätzlicher Risiken zur gesetzlichen Krankenversicherung. So können Pflichtversicherte und freiwillig gesetzlich versicherte Personen ihren gesetzlichen Versicherungsschutz steigern und kommen in den Genuss von besseren Leistungen.
Aufgrund der Leistungskürzungen in den gesetzlichen Krankenversicherungen ist der Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung für oben genannten Personenkreis sinnvoll. Unterschiedliche Leistungen können durch die Ergänzungsversicherung mit versichert werden, in der Regel bieten die Versicherungsgesellschaften Versicherungspakete an, die mehrere Leistungen umfassen. So können beispielsweise die Kosten für Heilpraktikerleistungen abgesichert werden. Vorzüge, wie die „Chefarztbehandlung“ und das Ein-Zwei-Bett-Zimmer können durch Ergänzungstarife erlangt werden.

In der Regel leistet der Versicherungsnehmer bei Abschluss eines entsprechenden Ergänzungstarifes keine Zuzahlung bei Medikamenten oder Massagen. Durch die Ergänzung eines privaten Krankentagegeldes kann sich die versicherte Person weiter absichern, denn die Gesetzliche leistet die Gehaltsfortzahlung nur 6 Wochen. Da der Versicherungsbeitrag risikogerecht ist, ist das frühe Abschließen einer Krankenzusatzversicherung sinnvoll. Bei Vorerkrankungen kann es auch hier zu Leistungsausschlüssen und Risikozuschlägen kommen.
Die Beiträge können durch Selbstbeteiligung gesenkt werden. Tritt die Arbeitslosigkeit ein, kann die private Krankenzusatzversicherung beitragsfrei gestellt werden. Der Versicherungsschutz ruht, die angesammelten Rückstellungen gehen nicht verloren und eine spätere Aktivierung ist möglich.

Beiträge, Leistungen und Vertragsbedingungen sind wichtige Bewertungskriterien für die private Krankenversicherung. Damit teure Fehler vermieden werden, sollte vor einem Wechsel ein Vergleich der PKV Leistungen angefordert werden.

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