Zahnersatz
In der Privaten Krankenversicherung wird die Höhe der Erstattung prozentual vom jeweiligen Rechnungsbetrag errechnet. Für Zahnersatzmaßnahmen erstatten die meisten Tarife 70 bis 80 Prozent. Nach dem gleichen Prozentsatz erfolgt die Erstattung der Material- und Laborkosten, hierfür liegt aber zusätzlich ein Leistungsverzeichnis zu Grunde.
Die Tarife in der Privaten Krankenversicherung weisen zum Teil bei nahezu gleichen Leistungen enorme Preisunterschiede auf.
In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der Zuschuss bei einer nach kassenärztlich standardmäßiger Behandlung etwa 50 Prozent. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt keine Leistungen für aufwendige Prothetik sowie Inlays. In der Privaten Krankenversicherung sind die Leistungen in einzelne Bausteine aufgeteilt und somit frei wählbar.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben V bis Z: