Zahnersatz - Der Begriff Zahnersatz im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
Rubriken:    Gesetzliche Krankenversicherung     |      Private Zusatzversicherung     |     Privat Krankenversicherung    |     Pflegeversicherung
Sie sind hier: Startseite Gesetzliche Krankenkassen >> Krankenkassenlexikon V - Z >> Zahnersatz

Zahnersatz

In der Privaten Krankenversicherung wird die Höhe der Erstattung prozentual vom jeweiligen Rechnungsbetrag errechnet. Für Zahnersatzmaßnahmen erstatten die meisten Tarife 70 bis 80 Prozent. Nach dem gleichen Prozentsatz erfolgt die Erstattung der Material- und Laborkosten, hierfür liegt aber zusätzlich ein Leistungsverzeichnis zu Grunde.
Die Tarife in der Privaten Krankenversicherung weisen zum Teil bei nahezu gleichen Leistungen enorme Preisunterschiede auf.
In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der Zuschuss bei einer nach kassenärztlich standardmäßiger Behandlung etwa 50 Prozent. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt keine Leistungen für aufwendige Prothetik sowie Inlays. In der Privaten Krankenversicherung sind die Leistungen in einzelne Bausteine aufgeteilt und somit frei wählbar.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben V bis Z:

Verband der privaten Krankenversicherung e. V.
Versicherungsantrag
Versicherungsfreie Person
Versicherungsmedizinische Risikoprüfung
Versicherungspflicht bei Studenten
Versicherungspflichtige in der GKV
Versicherungssteuer
Vordatierung des Versicherungsbeginns
Vorsorgeaufwendungen
Vorvertragliche Anzeigepflicht
Wahlleistungen
Wartezeiten in der PKV
Wartezeiten Pflegeversicherung
Wechsel von GKV zur PKV
Wehrdienst
Wehrpflichtige- und Zivildienstleistende
Widerrufsrecht
Zahlungsverzug
Zahnbehandlung
Zahnersatz
Zahnstaffel
Zusatzversicherung
Zweck der Beitragsrückerstattung
Zweck der Wartezeiten
Zwei- oder Einbettzimmer im Krankenhaus