Zweck der Beitragsrückerstattung
Mit der Beitragsrückerstattung soll erreicht werden, dass so genannte "Bagatellrechnungen" nicht zur Erstattung vorgelegt werden.
So wird für die Versicherten ein Anreiz gegeben, die Kostenbelege zu sammeln und diese erst dann, wenn der Erstattungsbeitrag die Summe der Beitragsrückerstattung übersteigt. Dadurch müssen weniger Erstattungsanträge bearbeitet werden, was eine Senkung der Verwaltungskosten zur Folge hat.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben V bis Z: