Zweck der Beitragsrückerstattung - Der Begriff Zweck der Beitragsrückerstattung im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Zweck der Beitragsrückerstattung

Mit der Beitragsrückerstattung soll erreicht werden, dass so genannte "Bagatellrechnungen" nicht zur Erstattung vorgelegt werden.
So wird für die Versicherten ein Anreiz gegeben, die Kostenbelege zu sammeln und diese erst dann, wenn der Erstattungsbeitrag die Summe der Beitragsrückerstattung übersteigt. Dadurch müssen weniger Erstattungsanträge bearbeitet werden, was eine Senkung der Verwaltungskosten zur Folge hat.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben V bis Z:

Verband der privaten Krankenversicherung e. V.
Versicherungsantrag
Versicherungsfreie Person
Versicherungsmedizinische Risikoprüfung
Versicherungspflicht bei Studenten
Versicherungspflichtige in der GKV
Versicherungssteuer
Vordatierung des Versicherungsbeginns
Vorsorgeaufwendungen
Vorvertragliche Anzeigepflicht
Wahlleistungen
Wartezeiten in der PKV
Wartezeiten Pflegeversicherung
Wechsel von GKV zur PKV
Wehrdienst
Wehrpflichtige- und Zivildienstleistende
Widerrufsrecht
Zahlungsverzug
Zahnbehandlung
Zahnersatz
Zahnstaffel
Zusatzversicherung
Zweck der Beitragsrückerstattung
Zweck der Wartezeiten
Zwei- oder Einbettzimmer im Krankenhaus