Zahnbehandlung - Der Begriff Zahnbehandlung im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Zahnbehandlung

In der Regel sind in den Tarifen für zahnärztliche Behandlungen Leistungen für die Bereiche Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie enthalten. Eine Erstattung von bis zu 100% wird meist bei Zahnbehandlungen vorgenommen, bis zu 90% der Kosten erstattet die Private Krankenversicherung bei Zahnersatz.
Unter den Kosten einer Zahnbehandlung versteht man Gebühren für allgemeine, prophylaktische, konservierende (außer Versorgung mit Kronen) und chirurgische Leistungen sowie Röntgenleistungen und die erforderlichen zahnärztlichen Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums inkl. der entsprechenden Material- und Laborkosten.
Unter den Kosten für Zahnersatz versteht man die Gebühren welche auf prothetische, implantologische und zahnärztliche Leistungen, Reparaturen von Zahnersatz, Brücken, Kronen, Stiftzähne, zugehörige Material- und Laborkosten sowie funktionsanalytische und funktionstherapeutische zahnärztliche Leistungen (Kosten der Gebissfunktionsprüfung) entfallen.
Die Kosten für Kieferorthopädie enthalten Kosten für zahnärztliche Leistungen zur Beseitigung von Kiefer- und Zahnfehlstellungen inkl. zugehöriger Material- und Laborkosten.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben V bis Z:

Verband der privaten Krankenversicherung e. V.
Versicherungsantrag
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Versicherungspflicht bei Studenten
Versicherungspflichtige in der GKV
Versicherungssteuer
Vordatierung des Versicherungsbeginns
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Wartezeiten in der PKV
Wartezeiten Pflegeversicherung
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Wehrpflichtige- und Zivildienstleistende
Widerrufsrecht
Zahlungsverzug
Zahnbehandlung
Zahnersatz
Zahnstaffel
Zusatzversicherung
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Zweck der Wartezeiten
Zwei- oder Einbettzimmer im Krankenhaus