Versicherungspflichtige in der GKV
Zu den versicherungspflichtigen Personen in der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören:
- Angestellte, Auszubildende und Arbeiter, welche gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind
- Leistungsempfänger nach dem Arbeitsförderungsgesetz (Arbeitslose)
- Landwirte und deren mitarbeitenden Familienangehörigen und Altenteile
- Publizisten und Künstler
- Seeleute
- Personen, welche für die Erwerbstätigkeit in Einrichtungen der Jugendhilfe befähigt sind
- Teilnehmer an Berufsfördernden Maßnahmen
Behinderte, welche in anerkannten Werkstätten tätig sind, sowie Behinderte, die in Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen in gewisser Regelmäßigkeit eine Leistung erbringen, die 1/5 der Leistung eines voll erwerbsfähigen Beschäftigten in gleichartiger Beschäftigung entspricht; hierzu zählen auch Dienstleistungen für den Träger der Einrichtung
- Studenten
- Arzt im Praktikum
- Rentner, welche die 9/10 Regelung erfüllen.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben V bis Z: