Vorsorgeaufwendungen
Da Vorsorgeaufwendungen zu den Sonderausgaben zählen, können diese vom Gesamtbetrag der Einkünfte von den Steuern abgezogen werden. Die Beiträge: der gesetzlichen Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Krankenversicherung, der Unfallversicherung, der Haftpflichtversicherung und zu den meisten Lebensversicherungen (zum Beispiel: Risikoversicherung, gemischte Lebensversicherung, Rentenversicherung mit und ohne Kapital-wahlrecht usw.) sind solche Vorsorgeaufwendungen und sind im Rahmen bestimmter Höchstbeträge steuerlich begünstigt.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben V bis Z: