Zahlungsverzug
Am ersten eines jeden Monats wird der Beitrag für die Private Krankenversicherung fällig. Wird der Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, so hat der Versicherungsgeber das Recht ein Mahnverfahren nach § 39 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) einzuleiten.
Der Versicherungsnehmer wird in einem Mahnschreiben aufgefordert den rückständigen Betrag innerhalb von zwei Wochen zu begleichen.
Wird in diesem Zeitraum keine Zahlung geleistet, so erlischt der Versicherungsschutz automatisch für neu eintretende Versicherungsfälle. In solch einem Fall kann das Versicherungsverhältnis von der Privaten Krankenversicherung fristlos gekündigt werden.
Der Versicherungsnehmer hat jedoch die Möglichkeit, die Rechtsfolgen der Kündigung nachträglich zu beseitigen. Bei Zahlungsunfähigkeit sollte frühzeitig Kontakt mit der Privaten Krankenversicherung aufgenommen werden.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben V bis Z: