Zweck der Wartezeiten
Mit der Wartezeit soll erreicht werden, dass eventuell zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorliegende Krankheiten nicht sofort einer Leistungspflicht unterliegen. Das soll verhindern dass nicht erst nach Eintritt eines Versicherungsfalles ein Vertrag abgeschlossen wird. Man unterscheidet zwischen der allgemeinen und der besonderen Wartezeit.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben V bis Z: