Zahnstaffel - Der Begriff Zahnstaffel im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
Rubriken:    Gesetzliche Krankenversicherung     |      Private Zusatzversicherung     |     Privat Krankenversicherung    |     Pflegeversicherung
Sie sind hier: Startseite Gesetzliche Krankenkassen >> Krankenkassenlexikon V - Z >> Zahnstaffel

Zahnstaffel

Viele Versicherer haben die Zahnstaffel eingeführt um die private Krankenversicherung nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten zu belasten. Mit der Zahnstaffel werden die Zahnersatzleistungen in den ersten Versicherungsjahren auf bestimmte Höchsterstattungsbeträge begrenzt.
So ist die Leistung für Kieferorthopädie, Zahnersatz und Behandlung eingeschränkt, mit Ausnahme bei der Behandlung von Unfallfolgen. Denn die Gesellschaften sind im Sinne einer langfristigen Beitragsstabilität zur Minimierung der Gesundheitskosten verpflichtet.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben V bis Z:

Verband der privaten Krankenversicherung e. V.
Versicherungsantrag
Versicherungsfreie Person
Versicherungsmedizinische Risikoprüfung
Versicherungspflicht bei Studenten
Versicherungspflichtige in der GKV
Versicherungssteuer
Vordatierung des Versicherungsbeginns
Vorsorgeaufwendungen
Vorvertragliche Anzeigepflicht
Wahlleistungen
Wartezeiten in der PKV
Wartezeiten Pflegeversicherung
Wechsel von GKV zur PKV
Wehrdienst
Wehrpflichtige- und Zivildienstleistende
Widerrufsrecht
Zahlungsverzug
Zahnbehandlung
Zahnersatz
Zahnstaffel
Zusatzversicherung
Zweck der Beitragsrückerstattung
Zweck der Wartezeiten
Zwei- oder Einbettzimmer im Krankenhaus