Wahlleistungen bei der PKV
Mit Wahlleistungen bei der PKV werden die über den Krankenhausleistungen liegenden zusätzlichen Leistungen bezeichnet. Bei den Wahlleistungen wird zwischen den ärztlichen und den nicht ärztlichen Wahlleistungen unterschieden.
So gehören zum Beispiel Vereinbarungen zwischen Patient und Krankenhaus über einen höheren Unterkunftskomfort in einem Ein- bzw. Zweibettzimmer wie auch die Bereitstellung eines Fernsehgerätes oder ein Auswahlmenü zu den nichtärztlichen Wahlleistungen und die privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt gehört zu den ärztlichen Wahlleistungen. Wahlleistungen sind somit nicht im allgemeinen Pflegesatz enthalten.
Die Privaten Krankenversicherungen bieten entsprechende Tarife an um den Erhalt solcher Wahlleistungen im Krankheitsfall abzusichern, dies geschieht entweder in der Vollkrankenversicherung oder als Zusatzversicherung zur Gesetzlichen Versicherung.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben V bis Z: