Versicherungssteuer
Das Versicherungssteuergesetz ist die Rechtsgrundlage für die Versicherungssteuer. So unterliegen Versicherungsverträge, welche der privaten Vorsorge zugerechnet werden nicht der Besteuerung.
Hierzu zählen unter anderem die Private Krankenversicherung, die Lebensversicherung und die Erwerbs- und Berufsunfähigkeit- Zusatzversicherungsverträge.
|
Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben V bis Z: