Künstler in der Krankenversicherung
Selbstständige Künstler und Publizisten sind genau wie Arbeitnehmer renten- und krankenversicherungspflichtig. Dies ist im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG vom 01.01.83) geregelt.
Somit müssen sich Künstler und Publizisten mit dem halben Beitragssatz an der Sozialversicherung beteiligen. Die Künstler - Sozialkasse leistet die andere Hälfte, die zu einem sechstel aus dem Bund und zu einem drittel aus den Einrichtungen finanziert wird.
Die Höhe des Beitragssatzes liegt bei der Hälfte des Beitragssatzes aller Krankenkassen. Unter gewissen Bedingungen ist es für Künstler möglich die Befreiung von der Versicherungspflicht zu beantragen. Diese Befreiung kann frühestens 5 Jahre nach Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben H bis O: