Kündigung und Kündigungsrücknahme bei der privaten Krankenversicherung
Will ein Versicherungsnehmer seine Kündigung bei der Privaten Krankenversicherung wieder rückgängig machen, so kann er einen Antrag auf Kündigungsrücknahme stellen. Allerdings muss dem Versicherer dieser Antrag noch vor dem Zeitpunkt zugehen, zu dem die Kündigung wirksam wird.
Ist dieser Zeitpunkt vorbei, so kann der Versicherungsnehmer einen Antrag auf Wiederinkraftsetzung stellen, wenn der Wunsch für eine Wiederherstellung des Vertragsverhältnisses besteht. Der Kündigungsrücknahmeantrag muss nicht den ganzen Vertrag umfassen, so ist es auch möglich dass sich dieser Antrag auf einzelne Vertragsteile beschränkt.
In diesem Kündigungsrücknahmeantrag ist vom Versicherungsnehmer eine Erklärung zu den Gesundheitsfragen abzugeben. Weiterhin wird keine Bindefrist die, über die gesetzlichen Vorschriften hinausgeht vereinbart. Bei der Kündigungsrücknahme sind die gleichen Rechtsformen gültig wie für den normalen Versicherungsantrag. Das bedeutet, das gekündigte Versicherungsverhältnis hat erst wieder Wirkung, wenn der Versicherer den Antrag auf Kündigungsrücknahme angenommen hat. Der Versicherer kann im Rahmen der Vertragsfreiheit entscheiden, ob er den Antrag annimmt oder ablehnt.
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Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben H bis O: