Organisation der PKV
Das Versicherungsgeschäft kann in Deutschland nur in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, der Aktiengesellschaft oder der Anstalt oder Körperschaft des öffentlichen Rechts betrieben werden.
So sind die Unternehmen der Privaten Krankenversicherungen im Verband der privaten Krankenversicherung e.V. zusammengeschlossen. 49 Unternehmen gehören dem PKV - Verband an, auf die fallen über 99% des gesamten Marktanteils. Lediglich ein Gegenseitigkeitsverein mit regionaler Bedeutung ist nicht im Verband organisiert (die Krankenversorgung der Bundesbahn und die Postbeamtenkasse).
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben H bis O: