Negativliste Arzneimittel - Der Begriff Negativliste Arzneimittel im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Negativliste Arzneimittel

Als Negativliste wird die Zusammenstellung von unwirtschaftlichen Wirkstoffen bezeichnet. Die "Verordnung über unwirtschaftliche Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenkasse" ist mit Wirkung ab den 01.07. 1991 ergangen. Diese Verordnung schließt Arzneimittel aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse aus.
Als unwirtschaftliche Arzneimittel wurden somit Arzneimittel erklärt, welche für das Therapieziel oder zur Minderung von Risiken nicht die erforderlichen Bestandteile enthalten, deren Wirkung wegen der Vielzahl der enthaltenen Wirkstoffe nicht mit ausreichender Sicherheit beurteilt werden können und Arzneimittel deren therapeutischer Nutzen nicht nachgewiesen ist.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben H bis O:

Haushaltsbegleitgesetz 1984
Haushaltshilfe
Heilfürsorge
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Hilfsmittel
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Negativliste für Hilfsmittel
Negativliste Arzneimittel
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