Nachmeldepflicht bei der Krankenversicherung
Eine Anzeigepflicht seitens des Versicherungsnehmers besteht, wenn sich der Gesundheitszustand zwischen Antragstellung und Antragsannahme geändert hat.
So müssen zum Beispiel die Änderung des Gebisszustandes oder auch eine Schwangerschaft in dieser Zeit, spätestens nach Erhalt des Versicherungsscheines, unbedingt nachgemeldet werden. Denn die Anzeigepflicht betrifft auch die Zeit zwischen der Antragstellung und der Antragsannahme.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben H bis O: