Karenzzeit - Der Begriff Karenzzeit im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Karenzzeit

Mit Karenzzeit wird die Zeit bezeichnet, welche zwischen dem Tag der ersten ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und dem Tag des Leistungsbeginns in der Krankentagegeldversicherung liegt. Vom Versicherer besteht während der Karenztage keine Leistungspflicht.
In der Regel haben Arbeitnehmer im Krankheitsfall einen mindestens sechswöchigen Lohn- oder Gehaltsfortzahlungsanspruch. Deshalb sind für diese Personengruppen ausschließlich Tagegeldtarife mit mindestens 42 Karenztagen versicherbar. Die Karenzzeit darf bei Arbeitnehmern nicht kürzer als der Lohnfortzahlungsanspruch aus dem Arbeitsverhältnis sein.
Zur Absicherung des Verdienstausfalls dient das Tagegeld bei Selbstständigen oder Freiberuflern. Daher wird hier meist eine sehr kurze Karenzzeit gewählt.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben H bis O:

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