Mahnverfahren bei der PKV
Das Mahnverfahren ist in der Privaten Krankenversicherung ein gesetzlich sowie vertraglich geregeltes Verfahren. Bei der Durchführung dieses Mahnverfahrens verliert der Versicherungsnehmer im Fall eines Zahlungsverzuges den Versicherungsschutz welcher vertraglich vereinbart war. Bei Zahlungsverzug wird der Versicherungsnehmer vom Versicherungsgeber aufgefordert den rückständigen Betrag innerhalb von zwei Wochen zu zahlen.
Der Versicherungsschutz erlischt für neue Versicherungsfälle, wenn in diesem Zeitraum keine Zahlung erfolgt. Der Versicherer kann den Vertrag dann fristlos kündigen.
Das Mahnverfahren gibt die Möglichkeit für eine Vollstreckung einer geschuldeten Geldforderung auch ohne Klageerhebung, also ohne Urteil. Ohne dass geprüft wird, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch auch wirklich zusteht, wird das Mahnverfahren von einem Rechtspfleger oder sogar vollautomatisch durchgeführt. Sobald vom Versicherer das Mahnverfahren eingeleitet wurde, besteht Leistungsfreiheit für ihn.
Somit bietet das Mahnverfahren für die Private Krankenvollversicherung eine schnelle und zugleich Kosten sparende Alternative für Ansprüche, über die kein Streit besteht. Wird vom Versicherungsnehmer der angemahnte Betrag innerhalb eines Monats gezahlt und es ist bis zu diesem Zeitpunkt kein Versicherungsfall eingetreten, so entfallen die Rechtsfolgen der Kündigung.
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Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben H bis O: