Leistungsquote bei Krankenversicherungen. Der Begriff Leistungsquote im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Leistungsquote bei Krankenversicherungen

Die Leistungsquote beinhaltet in der privaten Krankenversicherung das Verhältnis der gesamten Versicherungsleistungen (Beitragsrückerstattungen, Alterrückstellungen, sonstige Rückstellungen, Schadenauszahlungen) zu den Krankenkassenbeitragseinnahmen in einem bestimmten Zeitraum (Kalenderjahr, Geschäftsjahr).
Die Leistungsquote zeichnet den Anteil an Versicherungsleistungen an den gesamten Einnahmen in Prozentwerten auf. Somit ist die Leistungsquote eine Art Darstellung der Leistungsfähigkeit der Privaten Krankenversicherung im Verhältnis zur Gesetzlichen Krankenversicherung.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben H bis O:

Haushaltsbegleitgesetz 1984
Haushaltshilfe
Heilfürsorge
Heilmittel
Heilpraktiker
Hilfsmittel
Honorarvereinbarung
Hundertprozentgrenze Beihilfe
Höchstaufnahmealter
Impfungen
Inlays
Jahresarbeitsentgeltgrenze
Kapitaldeckungsverfahren
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Kassenärztliche Vereinigung
Kindernachversicherung
Kopfschaden
Krankengeld
Krankenhauszusatzversicherung
Krankenhaustagegeldversicherung
Krankentagegeldversicherung
Krankheitskostenvollversicherung
Krankheitskostenzusatzversicherung
Kur- und Sanatoriumsbehandlung
Kuren GKV
Kuren PKV
Kündigung bei der GKV
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Kündigung durch den Versicherer
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Laufzeit von Verträgen
Leistungen Krankentagegeld bei Mutterschaft
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Mitversicherung nach Eheschließung
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Negativliste für Hilfsmittel
Negativliste Arzneimittel
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