Mutterschaftsgeld in der PKV und GKV
Privat versicherte Frauen; Frauen, welche privat versichert sind erhalten nach § 13 Abs. 2 des Mutterschutzgesetzes, Mutterschaftsgeld in Höhe von insgesamt höchstens 210 Euro für die Zeit der Mutterschutzfristen. Gezahlt wird das Mutterschutzgeld für Privat versicherte Frauen vom Bundesversicherungsamt in Bonn.
Vom Arbeitgeber erhält die Versicherungsnehmerin einen Zuschuss zum Mutterschutzgeld in Höhe der Differenz zwischen 13 Euro und auf den Kalendertag umgerechneten Nettoeinkommen der letzten drei abgerechneten Monate. Während des Bezugs von Mutterschaftsgeld besteht in der Privaten Krankenversicherung auch weiterhin Beitragspflicht.
Weiterhin besteht zum Krankenversicherungsbetrag kein Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss.
Gesetzlich versicherte Frauen; Frauen, welche gesetzlich versichert sind erhalten nach § 13 Abs. 1 des Mutterschaftsgesetzes für die gesamte Zeit der Mutterschutzfrist ein Mutterschaftsgeld gemäß den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung RVO (§ 200). So erhält die Versicherte für jeden Kalendertag maximal 13 Euro. War das Nettogehalt der letzten drei angerechneten Monate höher, so wird die Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und Nettoentgelt in Form eines Zuschusses vom Arbeitgeber gezahlt.
Während der Elternzeit entfällt der Arbeitgeberzuschuss, außer es wird eine zulässige Teilzeitarbeit geleistet. In der Sozialversicherung besteht während des Bezuges von Mutterschaftsgeld Beitragsfreiheit. Für die Gewährung von Mutterschaftsgeld muss in der Zeit zwischen dem Beginn des 10. und dem Ende des 4. Monats vor der Entbindung eine Versicherungszeit von mindestens 10 Wochen oder ein Arbeitsverhältnis bestanden haben.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben H bis O: