Obliegenheiten bei den Privaten Krankenkassen
Jeder Vertrag besteht aus gegenseitigen Rechten und Pflichten die der Vertragsnehmer auf jeden Fall zu erfüllen hat, um Leistungen aus dem Vertrag zu erhalten. Bei dem Krankenversicherungsvertrag werden die neben der Beitragspflicht für den Versicherungsnehmer bestehenden Nebenpflichten mit Obliegenheiten bezeichnet.
Diese ergeben sich bei der Privaten Krankenkasse aus den gesetzlichen Bestimmungen und aus den vertraglichen Vereinbarungen.
Zu den Obliegenheiten gehören zum Beispiel: die Anzeige-, Mitteilungs- und Auskunftspflicht. Werden die Obliegenheiten verletzt, so kann das zur Leistungsfreiheit und zur Kündigung führen des Vertrages führen (§§ 9, 10 MB/KK und MB/ KT).
Zu unterscheiden ist zwischen Obliegenheiten:
- vor Abschluss des Vertrages
- nach Abschluss des Vertrages, aber vor Eintritt des Versicherungsfalles
- nach Abschluss des Vertrages und nach Eintritt des Versicherungsfalles.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben H bis O: