Hilfsmittel
Hilfsmittel dienen dem Ausgleich bestehender körperlicher Defekte und sollen somit Funktionen beeinträchtigter Organe übernehmen, Hilfsmittel dienen somit nicht für die therapeutische Einflussnahme. Zu den Hilfsmitteln zählen zum Beispiel Brillengläser, Kontaktlinsen, Bruchbänder, Gummistrümpfe, Katheder, künstliche Gliedmaßen, Hörgeräte, Rollstühle oder auch ein Heimdialysegerät.
Da eine eindeutige Begriffsdefinition nicht vorhanden ist, gibt es Leistungsunterschiede bei den Versicherungsgesellschaften. In der Regel ist den Tarifbedingungen der Versicherungsgeber ein Hilfsmittel- Katalog der tariflich erstattungsfähigen Hilfsmittel zu entnehmen.
In vielen Fällen sind die Erstattungsansprüche der Summe, Zeit oder auch der Stückzahl nach begrenzt. Falls das medizinisch notwendige Maß überschritten wird, kann grundsätzlich jeder Versicherer seine Erstattung auch auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Weiterhin gibt es Hilfsmittel, welche die Versicherungsunternehmen von Fall zu Fall erstatten, bzw. die auf dem Kulanzweg erstattet werden.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben H bis O: