Gliederung der GKV
In der gesetzlichen Krankenkasse unterscheidet man zwischen den primären Trägern, den so genannten Primärkassen und den Ersatzkassen. Zu den primären Trägern gehören die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK), die Betriebskrankenkasse (BKK) und die Innungskrankenkasse (IKK).
Zu den Ersatzkassen gehören dann beispielsweise die Barmer Ersatzkasse (BEK), die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK), die Kaufmännische Krankenkasse (KKH), die Gemünder Ersatzkasse (GEK). Verschiedene Ersatzkassen haben sich im Verband der Angestellten- Krankenkassen bzw. dem Arbeiter- Ersatzkassen- Verband zusammengeschlossen.
Zu den Spezialkassen zählen die landwirtschaftliche Krankenkasse, die See- Krankenkasse und die Knappschaft. Der Bürger hat die freie Wahl über die Krankassen, wenn er nicht privat krankenversichert ist. Hierbei kann er wählen zwischen der AOK des Beschäftigungs- oder Wohnortes; jeder am Arbeits- oder Wohnort zuständigen Ersatzkasse; der BKK oder IKK des Betriebes des Wahlberechtigten; jede geöffnete BKK/IKK; sowie die Krankenkasse, bei welcher der zu Versichernde zuletzt eine Mitgliedschaft oder eine Familienversicherung hatte. Zur Wahl steht aber auch die Krankenkasse bei welcher der Ehegatte versichert ist.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben C bis G: