Entbindung
In der privaten Krankenversicherung zählen die Entbindungskosten zum großen Teil zu den erstattungsfähigen Kosten, auch wenn eine Entbindung nicht als Krankheit zählt.
Der jeweilige Leistungsumfang für Schwangerschaft und Entbindung liegt in den tariflichen Vereinbarungen der Krankheitskostenversicherung. Je nach Versicherungsgeber werden bei einer Entbindung, Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung gezahlt, auch wenn dies nicht zu dem Regelfall gehört.
|
Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben C bis G: