Entbindung von der Schweigepflicht
Ein Teil des Versicherungsantrages bei einer Privaten Kranken- oder Zusatzversicherung enthält die Schweigepflicht- Entbindungsklausel. Diese Klausel enthält die Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht.
Das gibt den Versicherungsgeber die Möglichkeit sich über den gesundheitlichen Zustand des Antragstellers zu informie-ren. Das betrifft Vorerkrankungen im Rahmen der Risikoprüfung genauso wie die Todesursache des Versicherungsnehmers im Leistungsfall.
In einigen Fällen erstreckt sich die Entbindungs- Klausel auf staatsanwaltliche Ermittlungsakten. Ein Versicherungsantrag wird ohne Entbindung der Schweigepflicht nicht entgegen genommen. Das bedeutet das jeder Antragsteller und die volljährige Person, die zu versichern sind, die private Krankenversicherung von der Schweigepflicht entbinden.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben C bis G: