Fahrtkosten
Die Kosten für Fahrten im Krankenwagen und im Notfall- Rettungsdienst werden von der privaten Krankenkasse im tariflich vereinbarten Umfang gezahlt. In der Regel erfolgen die Fahrten zum oder vom nächstgelegenen Krankenhaus, meist bis zu 100 km, ohne Selbstbeteiligung.
Auch bei einer medizinisch, notwendigen Krankenfahrt zum nächsten Arzt ist keine Zuzahlung notwendig. Bei einigen Versicherungsgesellschaften werden auch tarifliche Leistungen erbracht, wenn ein ärztlich angeordneter und medizinisch notwendiger Rücktransport aus dem Ausland notwendig ist. Hier darf es sich allerdings nicht um zusätzliche Kosten, wie zum Beispiel eine Umbuchung vom normalen Rückflug handeln.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben C bis G: