Gemischte Krankenkasse - Der Begriff Gemischte Krankenkasse im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Gemischte Krankenkasse bei Krankenanstalten

Krankenhäuser, die sowohl medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung, als auch Kuren- bzw. Sanatoriumsbehandlungen oder auch Rekonvaleszenten durchführen werden als gemischte Krankenanstalten bezeichnet. Wenn eine Behandlung in einer gemischten Krankenanstalt durchgeführt werden soll, so ist vor Behandlungsbeginn unbedingt von der jeweiligen privaten Krankenversicherung eine Kostenzusage einzuholen.
Denn nur wenn der Versicherungsgeber die tariflichen Leistungen zusagt, besteht Leistungspflicht (§ 4 Abs. 5 MB/KK). Dieser Meldung sollte, wenn möglich, ein ärztlicher Befund beiliegen.
Von den gemischten Krankenanstalten werden folgende Behandlungen durchgeführt.
- medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlungen
- Kuren
- Sanatoriumsbehandlungen
- Rekonvaleszentenbehandlung
Grundsätzlich hat der Versicherungsnehmer freie Wahl unter allen Krankenhäusern.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

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