Freigabe - Der Begriff Freigabe im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
Rubriken:    Gesetzliche Krankenversicherung     |      Private Zusatzversicherung     |     Privat Krankenversicherung    |     Pflegeversicherung
Sie sind hier: Startseite Gesetzliche Krankenkassen >> Krankenkassenlexikon C - G >> Freigabe

Freigabe

Als Freigabe bezeichnet man wenn der erste Versicherungsgeber beim zweiten Versicherungsgeber eine Freigabe eines gleichwertigen Vertrages bewirkt.
Solch eine Freigabe kann gestellt werden:
- wenn der erste Versicherungsvertrag noch keine drei Jahre besteht, der Freigabeantrag kann auf Grund unlauteren Wettbewerbes gestellt werden, das bedeutet der Versicherungsnehmer muss auf mögliche Nachteile welche durch einen Versicherungswechsel entstehen, hingewiesen werden
- wenn der erste Versicherungsvertrag schon drei Jahre oder länger besteht Ein Freigabeantrag kann ganz unabhängig von der Sach- und Rechtslage gestellt werden.
Grundsätzlich aber gilt, sobald ein Freigabeantrag gestellt worden ist, darf der Versicherungsgeber der zweiten Versicherung nicht noch einmal, bezogen auf den gleichwertigen Versicherungsschutz, mit dem Versicherungsnehmer in Kontakt treten.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben C bis G:

Chipcard für Privatversicherte
Deckungsrückstellung
Doppelversicherung
Dynamische Einkommensversicherung
Ehegattennachversicherung
Eigenkapitalquote
Einbettzimmer
Einkünfte ( Pflegeversicherung)
Eintrittsalter
Elternzeit
Ende der Versicherungspflicht
Entbindung
Entbindung von der Schweigepflicht
Entbindungspauschale
Entziehungsmaßnahmen
Ergänzungsversicherung
Ersatzkassen
Erstbeitrag
Erwerbsunfähigkeit
Erziehungsgeld
Erziehungsurlaub
Fahrtkosten
Fallpauschale
Familienversicherung
Folgebeitrag
Formeller Versicherungsbeginn
Freie Arztwahl
Freie Heilfürsorge
Freigabe
Gebührenordnung
Gebührenordnung für Ärzte
Gebührenordnung für Heilpraktiker
Gebührenordnung für Zahnärzte
Gehaltsfortzahlung
Gemischte Krankenkasse
Geringfügige Beschäftigung (400- Euro- Mini- Jobs)
Gesellschafter - Geschäftsführer
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzlicher Zuschlag
Gesundheitsprüfung
Gliederung der GKV
Großschadentarif
Grundlagen der freien Heilfürsorge
Grundschutztarife in der PKV
Gruppenversicherung