Gebührenordnung für Ärzte
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bestimmt die Vergütung aller beruflichen Leistungen der Ärzte, soweit vom Bundesgesetz keine anderen Regelungen getroffen wurden. Vom Arzt dürfen nur Leistungen berechnet werden, welche nach den Regeln der ärztlichen Kunst für medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich sind.
Weitere Leistungen darf er nur berechnen, wenn diese auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht werden (§1 Abs. 2 GOÄ).
Die Höhe der zu berechneten Gebühr richtet sich in der Regel nach den Punktzahlen und Punktwerten unter der Berücksichtigung von Schwierigkeiten, Zeitaufwand sowie der Umstände bei der Ausführung der einzelnen Leistungen. Somit sind in erster Linie die individuellen Umstände im Einzelfall unter der Berücksichtigung der Bemessungskriterien der GOÄ, entscheidend für ein angemessenes Honorar.
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Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben C bis G: