Die Krankenversicherungspflicht von Gesellschafter oder Geschäftsführer
Persönlich haftende Gesellschafter von Personengesellschaften, sei es zum Beispiel von offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften oder auch Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, werden mit dem Begriff "Unternehmen" bezeichnet.
Besteht eine Beteiligung an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung so ist ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nicht ausgeschlossen, kann aber unter bestimmten Umständen gewährt werden.
Wenn zum Beispiel das Jahresentgelt des Gesellschaftergeschäftsführers regelmäßig oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, so ist dies möglich. Auch kann der Gesellschaftergeschäftsführer die Beschlüsse der anderen Gesellschafter durch einen maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen überstimmen und damit verhindern.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben C bis G: