Gruppenversicherung
Haben eine Vielzahl von versicherten Personen zum Versicherungsnehmer (Firma, Institution, Verband) eine bestimmte Beziehung so kann eine Gruppenversicherung abgeschlossen werden.
So eine Gruppenversicherung in einer privaten Krankenversicherung kann allerdings auch nur dann abgeschlossen werden, wenn der Arbeitgeber einen Vertrag mit dem entsprechenden Anbieter geschlossen hat.
Der Arbeitgeber muss die Richtlinien des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel eine bestimmte festgelegte Anzahl von hauptversicherten Personen. Durch einen Gruppenversicherungsvertrag bieten sich für den Versicherungsnehmer gewisse Vergünstigungen, wie zum Beispiel Beitragsnachlässe.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben C bis G: