Einbettzimmer
In der Regel werden von den Krankenhäusern Ein- oder Zweibettzimmer angeboten und je nach Tarifwahl ist die Unterbringung in einem Einbettzimmer auch vorgesehen.
Verzichtet der Versicherte aber zum Beispiel auf ein in den Versicherungsleistungen enthaltenen Einbettzimmer und nimmt nur ein Zweibettzimmer in Anspruch, so muss der Versicherungsnehmer eine Ausgleichszahlung vom Versicherungsgeber erhalten leisten.
Meist wird im tariflichen Umgang dann anstelle des Kostenersatzes für Wahlleistungen ein Krankenhaustagegeld gewährt.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben C bis G: