Freie Heilfürsorge
Die freie Heilfürsorge ist eine kostenlose medizinische Versorgung, sie ist in der Regel für Soldaten, Polizei- und Bundesgrenzschutzbeamte während der aktiven Zeit. Der Leistungsumfang der Absicherung entspricht derjenigen durch die gesetzliche Krankenkasse.
Einen Beihilfeanspruch besteht für die Ehegatten und die Kinder von Berufs- und Zeitsoldaten so-wie Grenzschutzbeamten. Aufwendungen welche über die freie Heilfürsorge hinausgehen sind im Rahmen der Beihilfevorschriften beihilfefähig.
Die Beihilfeberechtigung für die zu berücksichtigungsfähigen Angehörigen bleibt durch die freie Heilfürsorge für Beamte unberührt. Somit erhält der Beamte oder Soldat für seine berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen die gleichen Beihilfen wie alle anderen Beihilfeberechtigten.
So haben die Angehörigen die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung oder der privaten Krankenversicherung, unter Inanspruchnahme der Beihilfe. Versichert sich der Hilfesorgeberechtigte in der gesetzlichen Krankenkasse so ist der Beitragssatz vermindert, da er selbst keine Krankenkassenleistung in Anspruch nimmt, sondern nur die Familienversicherung durchführen lässt. Heilsorgeberechtigte erhalten nach der Pensionierung genau wie andere Beamte Beihilfe für sich selbst.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben C bis G: