Erziehungsgeld
Für das Erziehungsgeld gilt, Anspruch haben gesetzlich wie auch privat Versicherte Mütter oder Väter, welche ihr Neugeborenes zu Hause betreuen. Das Erziehungsgeld ist eine einkommensunabhängige Familienleistung des Bundes, wird aus Steuern finanziert und an Eltern mit und ohne Erwerbstätigkeit gezahlt.
Neben den Bezug von Erziehungsgeld ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden möglich. Das Erziehungsgeld ist keine Lohnersatzleistung. Hinsichtlich des Bundeserziehungsgeldgesetzes gilt Gleichberechtigung für Eltern mit und ohne Trauschein.
Bei dem Erziehungsgeld gilt ein Regelbetrag für 2 Jahre in der Höhe von 300 Euro monatlich. Bei einem Budget für 1 Jahr, liegt die monatliche Leistung bei 450 Euro. Hierfür sind aber bestimmte Einkommensgrenzen zu Grunde gelegt. Der Bezug von Erziehungsgeld muss jedes Jahr, aufs Neue beantragt werden. Je nach Bundesland gibt es im Anschluss an das Bundeserziehungsgeld unter bestimmten Voraussetzungen das Landeserziehungsgeld. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist während des Bezuges von Erziehungsgeld die Mitgliedschaft frei. In der privaten Krankenversicherung gewähren, einzelnen Anbieter auch Beitragsfreiheit.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben C bis G: