Erziehungsurlaub - Der Begriff Erziehungsurlaub im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
Rubriken:    Gesetzliche Krankenversicherung     |      Private Zusatzversicherung     |     Privat Krankenversicherung    |     Pflegeversicherung
Sie sind hier: Startseite Gesetzliche Krankenkassen >> Krankenkassenlexikon C - G >> Erziehungsurlaub

Erziehungsurlaub

Der Erziehungsurlaub löste mit in Kraft treten des Bundeserziehungsgesetzes am 01.01.1986 den Mutterschaftsurlaub ab. Und mit einer daran folgenden Gesetzesänderung am 01.01.1992 wurde der Erziehungsurlaub auf drei Jahre verlängert.
Mütter und Väter, welche Erziehungsgeld berechtigt sind, haben auch Anspruch auf Erziehungsurlaub. Mindestens vier Wochen vor Beginn muss der Erziehungsurlaub beim Arbeitgeber beantragt werden. Eine Kündigung von Seiten des Arbeitgebers ist für den Elternteil, welcher den Erziehungsurlaub in Anspruch nimmt, nicht möglich. Ausnahmen sind nur in Kleinstbetrieben möglich.

Nach Ende des Erziehungsurlaubes kann der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten lösen. Der Anspruch auf Erziehungsurlaub beginnt im Anschluss an die Mutterschutzfristen und dauert bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats. Eine Verlängerung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Arbeitnehmer muss im 16. Monat des Erziehungsurlaubes bei der Erziehungskasse eine Bescheinigung vorlegen. Darin ist die angesetzte Dauer des Erziehungsurlaubes oder die Ausübung einer Teilzeitbeschäftigung zu vermerken.
In der gesetzlichen Krankenkasse besteht während des Erziehungsurlaubes, Beitragsfreiheit. Bei freiwillig Versicherten richtet sich die Beitragszahlung nach der jeweiligen Versicherungssatzung. Auch in den privaten Krankenkassen gibt es die Möglichkeit der Beitragsfreiheit.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben C bis G:

Chipcard für Privatversicherte
Deckungsrückstellung
Doppelversicherung
Dynamische Einkommensversicherung
Ehegattennachversicherung
Eigenkapitalquote
Einbettzimmer
Einkünfte ( Pflegeversicherung)
Eintrittsalter
Elternzeit
Ende der Versicherungspflicht
Entbindung
Entbindung von der Schweigepflicht
Entbindungspauschale
Entziehungsmaßnahmen
Ergänzungsversicherung
Ersatzkassen
Erstbeitrag
Erwerbsunfähigkeit
Erziehungsgeld
Erziehungsurlaub
Fahrtkosten
Fallpauschale
Familienversicherung
Folgebeitrag
Formeller Versicherungsbeginn
Freie Arztwahl
Freie Heilfürsorge
Freigabe
Gebührenordnung
Gebührenordnung für Ärzte
Gebührenordnung für Heilpraktiker
Gebührenordnung für Zahnärzte
Gehaltsfortzahlung
Gemischte Krankenkasse
Geringfügige Beschäftigung (400- Euro- Mini- Jobs)
Gesellschafter - Geschäftsführer
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzlicher Zuschlag
Gesundheitsprüfung
Gliederung der GKV
Großschadentarif
Grundlagen der freien Heilfürsorge
Grundschutztarife in der PKV
Gruppenversicherung