Entbindungspauschale
Je nach Versicherungsgeber wird eine Entbindungspauschale in unterschiedlicher Höhe gezahlt. Die Höhe resultiert in der Regel nach dem versicherten Tagegeld.
Auch wenn zu Hause entbunden wird bzw. mit der Entbindung kein oder nur ein verkürzter Krankenhausaufenthalt in Verbindung steht, leisten die Versicherungsunternehmen zur Kostenerstattung eine zusätzliche Entbindungspauschale. Hier richtet sich die Pauschale nach dem versicherten Stationärtarif und kann je nach Versicherungsgeber verschieden sein.
In solch einem Fall ist die Entbindungspauschale als Ersatzleistung des Versicherers für eingesparte Kosten einer stationären Krankenhausbehandlung zu sehen.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben C bis G: