Ersatzkassen - Der Begriff Ersatzkassen im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Ersatzkassen

Ersatzkassen gehören zu den Krankenkassen. Sie gehören neben den Ortskrankenkassen und den Betriebskranken zu den wichtigsten Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung, welche aus Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit hervorgegangen sind.
Bei den Ersatzkassen können sich die Versicherten die Mitgliedschaft durch die Ausübung des Wahlrechts erlangen. Auf Grund von mehreren Fusionen in den vergangenen Jahren gibt es in Deutschland noch folgende Ersatzkassen: die Barmer Ersatzkasse, die HEK, die HKK, die Hamburg Münchener Ersatzkasse, die HZK, die KEH, die KKH, die GEK und die TK.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben C bis G:

Chipcard für Privatversicherte
Deckungsrückstellung
Doppelversicherung
Dynamische Einkommensversicherung
Ehegattennachversicherung
Eigenkapitalquote
Einbettzimmer
Einkünfte ( Pflegeversicherung)
Eintrittsalter
Elternzeit
Ende der Versicherungspflicht
Entbindung
Entbindung von der Schweigepflicht
Entbindungspauschale
Entziehungsmaßnahmen
Ergänzungsversicherung
Ersatzkassen
Erstbeitrag
Erwerbsunfähigkeit
Erziehungsgeld
Erziehungsurlaub
Fahrtkosten
Fallpauschale
Familienversicherung
Folgebeitrag
Formeller Versicherungsbeginn
Freie Arztwahl
Freie Heilfürsorge
Freigabe
Gebührenordnung
Gebührenordnung für Ärzte
Gebührenordnung für Heilpraktiker
Gebührenordnung für Zahnärzte
Gehaltsfortzahlung
Gemischte Krankenkasse
Geringfügige Beschäftigung (400- Euro- Mini- Jobs)
Gesellschafter - Geschäftsführer
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzlicher Zuschlag
Gesundheitsprüfung
Gliederung der GKV
Großschadentarif
Grundlagen der freien Heilfürsorge
Grundschutztarife in der PKV
Gruppenversicherung