Ersatzkassen
Ersatzkassen gehören zu den Krankenkassen. Sie gehören neben den Ortskrankenkassen und den Betriebskranken zu den wichtigsten Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung, welche aus Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit hervorgegangen sind.
Bei den Ersatzkassen können sich die Versicherten die Mitgliedschaft durch die Ausübung des Wahlrechts erlangen. Auf Grund von mehreren Fusionen in den vergangenen Jahren gibt es in Deutschland noch folgende Ersatzkassen: die Barmer Ersatzkasse, die HEK, die HKK, die Hamburg Münchener Ersatzkasse, die HZK, die KEH, die KKH, die GEK und die TK.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben C bis G: