Eintrittsalter - Der Begriff Eintrittsalter im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Das Eintrittsalter bei der privaten Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung ist die Beitragshöhe der gesamten Laufzeit abhängig vom Eintrittsalter. Und dieses wird mit der Differenz zwischen Eintrittsjahr und Geburtenjahr errechnet.
Die Ausnahme bilden hier Kinder und Jugendliche, denn hier gibt es kein Einzel- sondern ein Gruppenalter 0 - 16 und 17 - 20 Jahre.
Der Beitrag für das Alter ab 21 gilt nach Vollendung des 20. Lebensjahres mit Beginn des neuen Kalenderjahres. Das Alter für den ersten Erwachsenenbeitrag und die Gruppenalter sind je nach Versicherungsanbieter unterschiedlich.

Grundsätzlich ist ein frühes Eintrittsalter in die private Krankenversicherung von Vorteil, denn dann können noch ausreichend Alterungsrückstellungen gebildet werden. Damit kann dann auch der Beitrag zur privaten Krankenkasse in den Folgejahren stabil bleiben.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben C bis G:

Chipcard für Privatversicherte
Deckungsrückstellung
Doppelversicherung
Dynamische Einkommensversicherung
Ehegattennachversicherung
Eigenkapitalquote
Einbettzimmer
Einkünfte ( Pflegeversicherung)
Eintrittsalter
Elternzeit
Ende der Versicherungspflicht
Entbindung
Entbindung von der Schweigepflicht
Entbindungspauschale
Entziehungsmaßnahmen
Ergänzungsversicherung
Ersatzkassen
Erstbeitrag
Erwerbsunfähigkeit
Erziehungsgeld
Erziehungsurlaub
Fahrtkosten
Fallpauschale
Familienversicherung
Folgebeitrag
Formeller Versicherungsbeginn
Freie Arztwahl
Freie Heilfürsorge
Freigabe
Gebührenordnung
Gebührenordnung für Ärzte
Gebührenordnung für Heilpraktiker
Gebührenordnung für Zahnärzte
Gehaltsfortzahlung
Gemischte Krankenkasse
Geringfügige Beschäftigung (400- Euro- Mini- Jobs)
Gesellschafter - Geschäftsführer
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzlicher Zuschlag
Gesundheitsprüfung
Gliederung der GKV
Großschadentarif
Grundlagen der freien Heilfürsorge
Grundschutztarife in der PKV
Gruppenversicherung