Formeller Versicherungsbeginn - Der Begriff Formeller Versicherungsbeginn im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Formeller Versicherungsbeginn in der PKV

Mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages beginnt in der privaten Krankenversicherung der Versicherungsschutz. Dieser Versicherungsbeginn beginnt mit dem im Versicherungsantrag bestimmten Versicherungsbeginn oder nach Ablauf der Wartezeit.
Für den Beginn des Versicherungsschutzes gibt es in der privaten Krankenversicherung drei Termine. Das wären der technische Beginn, der formelle Beginn und der materielle Beginn. Der Formelle Versicherungsbeginn beinhaltet die Zustellung des Versicherungsscheines.
Zu diesem Zeitpunkt wird der Vertrag geschlossen, also das Zustandekommen des Versicherungsvertrages im Rechtssinne durch Antrag und Annahme. Der Antragsteller hat die Pflicht bis zu diesem Zeitpunkt alle Veränderungen des Gesundheitszustandes sowie alle ärztlichen Behandlungen nachzumelden. Die Bindefrist von sechs Wochen wird bis zu dem formellen Beginn angerechnet.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben C bis G:

Chipcard für Privatversicherte
Deckungsrückstellung
Doppelversicherung
Dynamische Einkommensversicherung
Ehegattennachversicherung
Eigenkapitalquote
Einbettzimmer
Einkünfte ( Pflegeversicherung)
Eintrittsalter
Elternzeit
Ende der Versicherungspflicht
Entbindung
Entbindung von der Schweigepflicht
Entbindungspauschale
Entziehungsmaßnahmen
Ergänzungsversicherung
Ersatzkassen
Erstbeitrag
Erwerbsunfähigkeit
Erziehungsgeld
Erziehungsurlaub
Fahrtkosten
Fallpauschale
Familienversicherung
Folgebeitrag
Formeller Versicherungsbeginn
Freie Arztwahl
Freie Heilfürsorge
Freigabe
Gebührenordnung
Gebührenordnung für Ärzte
Gebührenordnung für Heilpraktiker
Gebührenordnung für Zahnärzte
Gehaltsfortzahlung
Gemischte Krankenkasse
Geringfügige Beschäftigung (400- Euro- Mini- Jobs)
Gesellschafter - Geschäftsführer
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzlicher Zuschlag
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Grundlagen der freien Heilfürsorge
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