Gesetzliche Krankenversicherung
Im Jahr 1876 liegen die Ursprünge der gesetzlichen Krankenkasse. Am 17.11.1881 wurde durch Otto Fürst von Bismarck die Sozialversicherung eingeführt, damit wurde der Schutz der Arbeitnehmer immer wichtiger. In den folgenden Jahren entwickelte sich ein Versicherungssystem.
Im Jahr 1883 die erste Gesetzliche Krankenversicherung, 1984 die erste Unfallversicherung und 1889 die erste Rentenversicherung.
In der Reichsversicherungsordnung von 1911 wurden die Richtlinien dafür festgehalten. Diese haben heute noch Bestand und dienen als Basis für Schwangerschaft und Mutterschaft. Ein erheblicher Teil ist im Sozialgesetzbuch zu finden, welches auf den Grundlagen der Reichsversicherungsordnung aufgebaut ist.
Krankenversicherungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Hierzu zählen auch die Allgemeinen Ortskrankenkassen, die Betriebskrankenkassen, die Bundesknappschaft, die Ersatzkassen, die Innungskassen, die Landwirtschaftlichen Krankenkassen sowie die Seekrankenkassen.
Pflichtversichert ist in der BRD jeder Arbeitnehmer dessen Jahreseinkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Wird die Versicherungspflichtgrenze überschritten, so kann trotzdem ein freiwillige Mitgliedschaft bestehen.
Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung herrscht das Solidaritätsprinzip, das heißt:
- die Beiträge richten sich nach dem Arbeitsentgelt
- die medizinische Versorgung ist für alle gleich
- das individuelle Risiko ist nicht ausschlaggebend für die Beiträge
- Risikoausgleich zwischen krank und gesund
- Solidarausgleich zwischen Alt und Jung
- Die Mitgliedschaft besteht lebenslang
Kraft des Gesetzes besteht in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Rechtsanspruch auf Leistungen. Somit ist die medizinisch notwendige Behandlung in der BRD sichergestellt. Eine freiwillige Versicherung ist unter bestimmten Vorraussetzungen durchaus möglich.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben C bis G: